Rechtzeitig zum Jahresbeginn wurden die
Urheberrechtsvergütungen auf CD- und DVD-Rohlinge neu geregelt bzw. verlängert. So wurde für Deutschland die seit 2000 bestehende Regelung für CD-R und CD-RW Medien verlängert. Diese sieht eine Abgabe von je 0,072 EURO pro Spielstunde vor. Da aber jede angefangene Stunde zählt ergibt das eine Abgabe von 0,144 EURO pro CD-Rohling. Diese Abgabe wird aber nur bei 30% aller Daten CD-Rohlinge fällig. Für die speziell gekennzeichneten Audio CD-Rohlinge (For Consumer) wird die Urheberabgabe grundsätzlich erhoben. Neu ist die Abgabe für DVD-Rohlinge. Hier beträgt die Abgabe 0,087 EURO pro Spielstunde, was bei einem 4,7 GB Rohling mit angenommenen 2 Stunden Spieldauer 0,174 EURO ausmacht. Die 30%-Quote gilt aber nur bei den CD-Rohlingen, die DVD-Rohlinge sind seit 1.1.2003 generell von der Abgabe betroffen. Die Abgaben sind entweder vom Hersteller oder vom jeweiligen Importeur zu entrichten. Importeure sollten sich also ab sofort die Abführung der entsprechenden Abgaben schriftlich bestätigen lassen oder die Abgaben in der Kalkulation berücksichtigen.
In der Schweiz verlangt die SUISA, die schweizerische Gesellschaft für die Urheber musikalischer Werke, seit 1.1.2003 wesentlich mehr Abgaben. So werden in der Schweiz pro Stunde sechs Rappen fällig, was umgerechnet etwa 0,04 EURO entspricht. Bei den DVD-Rohlingen wird den Herstellern und Importeuren wesentlich tiefer in die Tasche gegriffen. Hier werden pro DVD-Rohling 1,84 Schweizer Franken fällig. Dies entspricht umgerechnet 1,26 EURO. Zudem werden die Urheberabgaben in der Schweiz auf alle CD-Rohlinge erhoben und nicht wie in Deutschland auf 30% der Datenrohlinge. (bk)
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